Häufige Fragen

Vor dem Eintritt in unsere Genossenschaft und Bezug einer Wohnung ergeben sich eine Menge von Fragen. Wir möchten Ihnen hier die uns am häufigsten gestellten Fragen beantworten:

Mitgliedschaft

Wohnungsangebote, Vermietung

Nutzungsvertrag - Rechte und Pflichten

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied?

Sie stellen einfach einen formlosen Antrag an die WBG Volkswerft Stralsund eG. Die weiteren Schritte werden dann unsere zuständigen Mitarbeiter veranlassen.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 25,00 € zu zahlen. Gemäß unserer Satzung kann das Eintrittsgeld dem Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner, den minderjährigen Kindern eines Mitgliedes, dem die Mitgliedschaft fortsetzenden Erben erlassen werden. Hierüber entscheidet der Vorstand.
Weiterhin müssen Sie einen Geschäftsanteil als Pflichtanteil erwerben. Die Höhe des Geschäftsanteiles beträgt 155,00 €. Die erforderliche Anzahl der weiteren Geschäftsanteile richtet sich nach der Größe der anzumietenden Wohnung.

Müssen die Geschäftsanteile gleich in voller Höhe eingezahlt werden?

Die für die Wohnung erforderlichen Geschäftsanteile müssen bis zum Bezug in voller Höhe eingezahlt werden. Falls Sie dazu jedoch finanziell nicht in der Lage sein sollten, können Sie bei der Genossenschaft einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Dieser wird dann geprüft und bei Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen erfolgt mit Ihnen der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung.

Bekomme ich Staatliche Förderung?

Der Staat fördert Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften, indem er für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen eine Wohnungsbauprämie zahlt. Die Höhe der Prämie richtet sich nach den geleisteten Einzahlungen und den gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen pro Jahr.

Bin ich durch den Erwerb von Anteilen Miteigentümer der Wohnung?

Nein. Als Mitglied hat man zwar eine eigentumsähnliche Sicherheit, aber das Miteigentum der einzelnen Mitglieder bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf das Wohnungsunternehmen.

Was geschieht mit meinem Geld?

Die Geschäftsanteile gehören zum Eigenkapital der Genossenschaft und bilden zusammen mit den Rücklagen die Basis des Geschäfts.
Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Anteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist wieder ausgezahlt.

Werden die Geschäftsanteile verzinst?

Laut Satzung kann bis zu 4% jährlich an Dividende auf das eingezahlte Guthaben ausgeschüttet werden. Über die Auszahlung der Dividende beschließt jährlich die Vertreterversammlung.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Mit dem Eintritt in die Genossenschaft erwerben Sie das Recht auf Nutzung einer Genossenschaftswohnung mit lebenslangem Wohnrecht, d.h. die Wohnung ist, schwerwiegende Verstöße ausgeschlossen, nahezu unkündbar.
Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder können Sie in unserer Satzung unter § 13 und 16 nachlesen.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Laut Satzung ist eine Kündigung nur zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) möglich und muss mindestens ein Jahr vorher erfolgen.
Die Geschäftsanteile werden dann innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, in dem das Mitglied ausgeschieden ist, und Vorliegen der Bestätigung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung ausgezahlt.

Wohnungsangebote, Vermietung

Warum muss ich Mitglied werden, um eine Wohnung bei der Genossenschaft anzumieten?

Auf Grund der Satzung der Genossenschaft ist das Recht zur Nutzung einer Wohnung an die Mitgliedschaft gebunden.

Wie hoch sind die Geschäftsanteile für eine Wohnung?

Die Höhe der Geschäftsanteile ist abhängig von der Wohnungsgröße. Gesonderte Festlegungen gibt es für Wohnungen im Wohngebiet 'Grünhufe' und für Wohnungen in den oberen Etagen im Wohngebiet Knieper West III. Außerdem werden Studenten und Azubi's Sonderkonditionen eingeräumt. Dazu können Sie mehr in unseren Aktionsangeboten erfahren.

Gibt es Wartezeiten für Wohnungen?

Für besonders stark nachgefragte Wohnungen wie z.B. im Wohngebiet 'Knieper Nord' sowie für Wohnungen in den unteren Etagen bzw. mit Aufzug gibt es Wartezeiten. Es besteht die Möglichkeit, sich durch das Ausfüllen des Fragebogens (Antrag) vormerken zu lassen. Die Wartezeiten sind abhängig von der Mitgliedschaft und dem Datum des Antrages.

Wie kann ich eine Wohnung bei der Genossenschaft anmieten?

Sie können sich unter Wohnungsangebote einen Überblick über die Ihren Wünschen entsprechenden freien Wohnungen verschaffen und unter Wohnungswunsch an uns senden. Wir werden dann Ihre konkrete Anfrage beantworten. Sehr gerne können Sie mit uns einen Termin für ein persönliches Gespräch in der Geschäftsstelle der Genossenschaft vereinbaren oder sich anhand unserer Schaukästen über aktuelle Wohnungsangebote zu informieren.

Nutzungsvertrag - Rechte und Pflichten

Was ist ein Nutzungsverhältnis?

Das Nutzungsverhältnis ist das genossenschaftliche Gegenstück zum Mietvertrag. Als Mitglied der Genossenschaft nutzen Sie ihren Wohnraum.

Ist eine Untervermietung der Wohnung oder einzelner Räume möglich?

Einer Untervermietung der ganzen Wohnung wird unsererseits nicht zugestimmt. Die Aufnahme von weiteren Personen in die Wohnung muss vorab angezeigt werden.

Darf ich in der Wohnung Haustiere halten?

Ja, jedoch ist die Haltung von Hund bzw. Katze nur bei vorheriger Genehmigung durch die Genossenschaft erlaubt. Hier stehen Ihnen in unserem Formularservice Anträge zur Hunde- und Tierhaltung zur Verfügung.
Die Haltung der gemäß § 2 HundehVO Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuften Hunderassen bzw. -gruppen sowie Hunde anderer Rassen oder Kreuzungen mit einer Risthöhe gleich bzw. größer 54 cm wird nicht gestattet. Ausnahmen hiervon bilden Blinden- und Behindertenbegleithunde mit entsprechendem Nachweis. Die Genehmigung zur Hundehaltung erfolgt mit dem Verweis auf die erforderliche Einhaltung von § 1 HundehVO Mecklenburg-Vorpommern.
Kleintiere gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (ausgenommen giftige bzw. gefährliche Reptilien oder Insekten). In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung der Genossenschaft.

Wie sind die Kündigungsfristen meines Nutzungsvertrages?

Der Nutzungsvertrag kann bis zum dritten Werktag eines Monats mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgen und es ist wichtig, dass diese von allen Vertragspartnern unterzeichnet wird. Bei Altverträgen die vor 1990 abgeschlossen wurden, gelten unterschiedliche Kündigungsfristen.

Wie sind die Kündigungsfristen im Todesfall?

In diesem Fall kann der Nutzungsvertrag ebenfalls bis zum dritten Werktag eines Monats mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgen. Bei Altverträgen die vor 1990 abgeschlossen wurden, gelten unterschiedliche Kündigungsfristen.

Kann ich mir einen Nachmieter suchen?

Allein die Genossenschaft bestimmt den Nachmieter für die Wohnung. Interessenten können sich aber gerne unter Wohnungswunsch als Wohnungsinteressent/-in registrieren und sich somit für die Wohnung bewerben.

Was muss ich bei der Rückgabe meiner Wohnung beachten?

Zuerst sollte die Kündigungsbestätigung der Genossenschaft abgewartet werden, in der Sie einen Termin zur Vorabnahme der Wohnung erhalten. Der Termin für die Endabnahme der Wohnung sollte ca. 14 Tage im Voraus mit der Genossenschaft vereinbart werden. Auch die rechtzeitige Anmeldung von Sperrmüll und die Planung des Umzuges müssen bei einem Wohnungswechsel beachtet werden.