Meinung Gästewohnung

Sie haben eine Gästewohnung unserer Wohnungsbaugenossenschaft angemietet? Ihre Meinung zu unserer Gästewohnung ist uns wichtig. Bitte nehmen Sie sich kurz die Zeit für ein paar Fragen, damit wir unseren Service weiter verbessern können.

Waren Sie insgesamt mit der Gästewohnung zufrieden?
Ist das Preis-/Leistungsverhältnis (im Vergleich mit einem Hotelzimmer) in Ordnung?
War die Gästewohnung sauber und ordentlich?
Waren Sie mit Einrichtung und Ausstattung der Gästewohnung zufrieden?
Wie schätzen Sie unsere Leistungen bei der Vermittlung (Reservierung/Übergabe) der Gästewohnung ein?
Würden Sie sich in Zukunft wieder für eine Gästewohnung unserer Wohnungsbaugenossenschaft entscheiden?
Gab es Grund zur Kontaktaufnahme zu unserer Verwaltung?
Wie oft waren Sie in einer Gästewohnung unserer Wohnungsbaugenossenschaft zu Gast?
Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
Wenn Sie möchten, dass wir auf Ihre Hinweise reagieren, teilen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten mit.
Information zum Datenschutz
Ich/wir bestätige(n) hiermit die Datenschutzerklärung gelesen zu haben. Mit dem Absenden der Daten willige(n) ich/wir ausdrücklich ein, dass die in diesem Formular erfassten personenbezogenen Daten zum Zweck vorvertraglicher Maßnahmen und/oder zur Durchführung eines Vertrages und/oder zur Kontaktaufnahme durch die Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eG im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet und - wenn zur Zweckerfüllung erforderlich – an die Auftragsverarbeiter der Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eG weitergegeben werden.
Widerrufshinweis
Die Einwilligungserklärung gilt ab dem Datum des Absendens bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie diese mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie sich an datenschutz@ob-m.de wenden. Ihr Widerruf bewirkt, dass Ihre personenbezogenen Daten binnen sechs Monaten aus den Verarbeitungssystemen und Archiven entfernt werden, soweit es zu keinem Vertragsverhältnis gekommen ist und/oder der Löschung nicht rechtliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.