05.05.2022

Zensus 2022

Auf Grund des Zensusgesetzes 2022 sind wir als Vermieter verpflichtet, bestimmte Angaben über Sie als Mieterin und Mieter bzw. Eigentümer den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für die Zwecke des Zensus 2022 zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 2 ZensG 2022, welche wir ab dem 15.05.2022 und 10.06.2022 vornehmen werden.

Nähere Informationen zum Zensus 2022 erhalten Sie unter www.zensus2022.de