Bürgschaft

Ein zukünftiger Mieter kann eine gewünschte Wohnung auf Grund seines zu geringen Einkommens nicht erhalten? In diesem Fall kann eine Bürgin/ein Bürge eine Bürgschaft für ihn übernehmen.
Bitte füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus. Die Bürgschaftserklärung wird erst gültig, wenn die Bürgin/der Bürge entsprechende Einkommensnachweise vorlegen kann und uns das Formular unterschrieben zugegangen ist.

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Angaben zur/zum Bürgin/Bürge
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Ich/wir bestätige(n) hiermit die Datenschutzerklärung gelesen zu haben. Mit dem Absenden der Daten willige(n) ich/wir ausdrücklich ein, dass die in diesem Formular erfassten personenbezogenen Daten zum Zweck vorvertraglicher Maßnahmen und/oder zur Durchführung eines Vertrages und/oder zur Kontaktaufnahme durch die Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eG im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet und - wenn zur Zweckerfüllung erforderlich – an die Auftragsverarbeiter der Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eG weitergegeben werden.
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