Antrag Tierhaltung
Hinweis: Für eine beabsichtigte Kleintierhaltung ist kein Antrag erforderlich.
Was sind Kleintiere?
Kleintiere sind solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere.
Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in üblicher Zahl – entsprechend der Wohnungsgröße gehalten werden. Diese Tierhaltung darf nicht zu einer eine Verwahrlosung der Wohnung sowie einer unzumutbaren Belästigung der Mitmieter führen. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.