Rund ums Wohnen

Von A wie Abfalltrennung bis Z wie Zimmertemperatur: Rund ums Wohnen gibt es eine Menge zu beachten. Wir haben für Sie einige nützliche Informationen zusammengetragen.

Der Bundesgesetzgeber hat durch eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die verpflichtende Einführung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen vorgegeben. Der Landkreis Vorpommern-Rügen setzt diese gesetzliche Verpflichtung seit dem 01.01.2016 um. Organische Abfälle aus Küche und Garten sollen ab diesem Zeitpunkt getrennt vom Restmüll gesammelt und kompostiert werden, um ökologisch verwertet zu werden.

Was gehört in die Biotonne?

In die Biotonne gehören ausschließlich Küchen- und Gartenabfälle, die biologisch abbaubar sind und den Verwertungsprozess nicht stören. Falsch eingeworfene Abfälle, wie Kunststoffverpackungen oder Zigarettenreste, sorgen für hohe Kosten bei der Nachsortierung bei der anschließenden Verwertung:

  • Baum- und Strauchschnitt, Heckenschnitt, Laub, Blumen und Stauden
  • Rasenschnitt (möglichst trocken), Wildpflanzen, Sägemehl
  • Schnitt- und Topfpflanzen (ohne Topf und Bindedraht)
  • Eierschalen, Essens-, Obst- und Gemüsereste
  • Lebensmittelreste (ohne Verpackung)
  • Knochen, Kaffeefilter, Teebeutel
  • Papierküchen- und Taschentücher, Servietten

Was gehört nicht in die Biotonne?

  • Glas, Dosen und Metallschrott, Bauschutt und Tapetenreste
  • Getränkekartons, Kunststoff-verpackungen, Holz (behandelt), Alttextilien,
  • Problemabfall, Zigarettenreste, Asche
  • Kosmetiktücher und Hygienebinden, Windeln, Katzenstreu (aller Art)
  • Kehricht, Staubsaugerbeutel
  • Tierkadaver, Speisereste aus der Gastronomie

Hinweis

Die Entsorgungsunternehmen prüfen die ordnungsgemäße Entsorgung der Bioabfälle mit Hilfe des sogenannten „Biotonnendetektivs“. Bei diesem „Detektiv oder Metalldetektor“ handelt es sich um ein elektronisches Gerät, das an der Schüttvorrichtung des Müllfahrzeuges angebracht ist. Dieses Gerät ist in der Lage, Störstoffe, die sich in der Biotonne befinden, zu erkennen. Der Detektiv oder Metalldetektor wird nicht anschlagen, wenn der Metallring vom Wurstzipfel in den Biomüll gerutscht ist. Auch die Metallklammern am Teebeutel werden keinen Alarm auslösen. Ein langer Blumenbindedraht allerdings schon, genauso wie Glasdeckel oder Stoffe, die mit Metallfolie beschichtet sind, wie es oft bei Tetrapacks oder anderen Verpackungen der Fall ist. Ist das der Fall kann die Biotonne nur als Restmüll entsorgt werden, was dann mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist. Daher lohnt es sich den Biomüll sorgfältig vom Restmüll zu trennen.

Tipps zum Umgang mit der Biotonne

Bioabfälle können in einem kleinen Gefäß z. B. in der Küche gesammelt und täglich oder nach Bedarf in Ihre Biotonne entleert werden.

Um Gerüche und Verschmutzungen zu vermeiden können die Bioabfälle in Zeitungspapier oder in im Handel erhältliche Papiertüten für Bioabfälle gesammelt und entsorgt werden. Lassen Sie Rasenschnitt und Laub vor dem Einfüllen in die Biotonne abtrocknen.

Tipps für den Sommer:
Stellen Sie die Biotonne an einen schattigen Platz und halten Sie den Deckel der Tonne stets geschlossen, damit keine Fliegen eindringen können.

Lassen Sie keine Feuchtigkeit in die Biotonne gelangen. Reinigen und Trocknen Sie die Tonne nach der Leerung.

Tipps für den Winter:
Kleiden Sie den Boden und die Seitenwände der Tonne dick mit Zeitungspapier aus. Wickeln Sie feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier ein und lösen Sie bei Minusgraden vor der Entleerung den festgefrorenen Bioabfall.

Stellen Sie die Biotonne auch zur Leerung bereit, wenn sie nicht voll ist!

Weitere Fragen zur Biotonne?

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Landkreis Vorpommern-Rügen
Rostocker Chaussee 46a
18437 Stralsund
+49 3831 27882-07
+49 3831 27882-90
eigenbetrieb@awi-vr.de
http://www.awi-vr.de/

Richtiges Heizen und Lüften ist schnell erlernbar und nicht mit großem Aufwand verbunden. Wer die Regeln einhält, sorgt zuhause für ein gutes Raumklima und spart bares Geld.

Trocknen der Raumluft

Wussten Sie, dass der Mensch nur durch Schwitzen und Atmen täglich zwischen ein und zwei Liter Wasser an seine Umgebung abgibt? Dazu kommt der Wasserdampf, der durch Duschen bzw. Baden, Kochen, Waschen oder Bügeln entsteht. Bleibt die Feuchtigkeit in den Räumen, wächst das Schimmelrisiko.
Um Schäden für die Gesundheit, an Wohnung und Einrichtung zu vermeiden, ist regelmäßiges Lüften unerlässlich. Mindestens zwei Mal am Tag sollten alle Fenster für mindestens zehn Minuten weit geöffnet werden. Zudem ist es wirtschaftlich und sinnvoll, alle Räume laufend auf Zimmertemperatur zu heizen. Bitte heizen Sie nicht einen Raum durch andere Zimmer. Wenn warme (und feuchte) Luft in ein unbeheiztes Zimmer gelangt, schlägt sie sich dort als Feuchtigkeit nieder.

Kontrolle des Raumklimas

Für die Kontrolle des Raumklimas raten wir zu einem Thermohygrometer. An solch einem Gerät, das auch für wenig Geld erhältlich ist, können Sie bequem Temperatur und Luftfeuchtigkeit ablesen und so in Ihrer Wohnung das Raumklklima perfekt steuern. Die Luftfeuchtigkeit sollte 50 Prozent nicht übersteigen. Die idealen bzw. maximalen Temperaturen in Wohnräumen liegen bei 20 bis 22 Grad Celsius, im Schlafzimmer bei 16 bis 18 Grad Celsius und im Bad bei höchstens 23 Grad Celsius. In unserer Infobroschüre können Sie mehr darüber erfahren.

Checkliste

  • Lüften Sie mindestens zweimal am Tag, indem Sie die Fenster weit öffnen (keine Kippstellung)
  • Lüften Sie sofort nach dem Duschen bzw. Baden oder Kochen
  • Trocknen sie in der Wohnung keine Wäsche
  • Heizen Sie alle Räume konstant und kontinuierlich
  • Stellen Sie die Heizkörper nicht mit Möbeln zu oder verdecken sie mit Gardinen und Vorhängen 
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Temperatur und Luftfeuchtigkeit mit einem Thermohygrometer

Die Bereitstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen für die überlassene Wohnung erfolgt nicht durch die Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eG. Für die Nutzung des Breitbandkabelnetzes muss der Mieter deshalb mit dem Kabelnetzbetreiber eigenständig einen Dienstleistungsvertrag abschließen.

Für die An- bzw. Abmeldung des Breitbandkabelanschlusses, für Auskünfte zu den Programmpaketen und Preisen sowie bei Empfangsstörungen ist es angebracht, sich gleich an die zuständige Firma zu wenden. Für unseren Wohnungsbestand ist ausschließlich die Firma Plückhahn Service GmbH Stralsund zuständig.

Groß Lüdershäger Weg 2
18437 Stralsund
+49 3831 482890
+49 3831 4828979
psg@psgservice.de
www.plueckhahnservice.de
Geschäftszeiten:
Mo.,Mi.,Do.    9.00 - 15.45 Uhr
Di.                  9.00 - 18.00 Uhr
Fr.                  9.00 - 14.45 Uhr

In den einzelnen Feldern der Mietspiegeltabelle sind Wohnungen zusammengefasst , die anhand der Merkmale Gebäudebeschaffenheit, Ausstattung und Wohnungsgröße vergleichbar sind.
Ausserdem ist eine Mietpreisspanne ausgewiesen, da die Wohnungen trotz gleicher Merkmale auch Unterschiedlichkeiten aufweisen können.

Stralsunder Mietspiegel 2018 (Alle Angaben in Euro)

Gebäude- Ausstattung Lage der Wohnungsgröße
beschaffenheit    Wohnung     bis 40 m²           40 - 70 m²           über 70 m²

 schlecht

 mittlere

 mittlere

4,50
(4,50 - 4,50)
 

4,10
(3,97 - 4,20)
  

4,02
(3,49 - 4,50)
  


 ausreichend

 einfache

mittlere 

 

2,37
(2,00 - 2,65)
 

 2,17
(1,54 - 2,56)


befriedigend

gute
(teilmodernisiert)

mittlere

-

4,56
(4,00 - 5,10)

-


gut

mittlere

mittlere


gute

4,52
(4,30 - 5,00)

-

4,23
(3,97 - 4,50)

4,20
(4,09 - 4,50)

3,68
(3,67 - 4,00)

-

 
 

gute
(teilmodernisiert)

mittlere


gute

5,23
(5,00 - 5,99)

5,17
(5,12 - 5,40)

4,89
(4,37 - 5,26)

5,14
(4,80 - 5,50)

4,69
(4,13 - 5,01)

5,16
(4,61 - 5,50)

 
 

gute
(vollmodernisiert)

mittlere


gute

4,77
(4,20 - 5,50)

6,24
(4,80 - 7,35)

5,25
(4,44 - 5,89)

5,75
(5,20 - 6,84)

5,50
(4,20 - 6,57)

6,55
(5,48 - 7,72)

 
 

sehr gute

mittlere


gute

-


-

7,69
(6,56 - 8,00)

7,19
(6,50 - 7,50)

7,03
(6,10 - 8,00)

7,39
(6,55 - 8,00)

Erläuterungen zur Gebäudebeschaffenheit

Die Beschaffenheitsmerkmale sind:

  • Dach
  • Fenster
  • Außenwände
  • Sanitär- und Elektroinstallation
  • Hausflure und Treppenhäuser


Ein erheblicher Schaden an einem dieser Gebäudebestandteile liegt dann vor, wenn das Gebäudebestandteil in seiner Funktion erheblich beeinträchtigt ist.

Folgende Einstufungen gibt es:

  • "schlecht": wenn an mehr als zwei Gebäudebestandteilen erhebliche Schäden vorliegen
  • "ausreichend": wenn an höchstens zwei Gebäudebestandteilen erhebliche Schäden vorliegen
  • "befriedigend": wenn an höchstens zwei Gebäudebestandteilen erhebliche Schäden vorliegen, jedoch nicht am Dach sowie an den Außenwänden
  • "gute": wenn an keinem der Gebäudebestandteile erhebliche Schäden vorliegen

Erläuterungen zur Ausstattung

  • "einfache": Wohnung weder mit Bad noch mit Sammelheizung ausgestattet
  • "mittlere": Wohnung mit Bad oder Sammelheizung ausgestattet, jedoch nicht modernisiert
  • "gute (teilmodernisiert)": Wohnung mit Bad und Sammelheizung ausgestattet und nach dem 3.10.1990 teilmodernisiert, so dass mind. vier der zur Beurteilung herangezogenen unter vollmodernisiert genannten Modernisierungsmerkmale zutreffen
  • "gute (vollmodernisiert)": Wohnung mit Bad und Sammelheizung ausgestattet und inzwischen vollmodernisiert, d.h. alle zehn Modernisierungsmerkmale sind erfüllt
  • "sehr gute": Wohnung befindet sich ein einem nach 1990 errichteten Neubau oder in einem in monolithischer Bauweise errichteten und nach 1990 sanierten Altbau und erfüllt alle Bedingungen einer gut ausgestatteten vollmodernisierten Wohnung


Die Modernisierungsmerkmale sind:

  • moderne Heizungsanlage, inkl. Warmwasserbereitung
  • isolierverglaste Fenster
  • gefliestes Bad
  • Küche gefliest oder mit Fliesenspiegel
  • neuer bzw. aufgearbeiteter Fußbodenbelag (z.B.Dielen, Parkett, Laminat, Fliesen, Linoleum, Teppich u.ä.)
  • neue bzw. aufgearbeitete Haus-/Wohnungseingangstüren
  • neue oder in gutem Zustand befindliche Sanitärinstallation
  • neue Elektroinstallation
  • Wärmedämmung des Gebäudes (soweit zulässig)
  • neu gestaltete Außenanlagen (soweit vorhanden)

Erläuterungen zur Lage der Wohnung

Die Lage stellt ein komplexes Wohnwertmerkmal dar, denn Wohnlagen können individuell sehr unterschiedlich beurteilt werden. Für die Lagequalität sind in erster Linie die Verhältnisse des Wohngebietes, in dem die Wohnung liegt, von Bedeutung. Für die hiesigen Verhältnisse wird eine Unterteilung in die drei Kriterien "einfach, mittel, gut" präferiert. Die Lagezuordnung erfolgte auf der Grundlage des aktuellen Straßenverzeichnisses der Hansestadt Stralsund. In den Wohnlagen können durchaus auch manche abweichende Einzellagen enthalten sein.

Individuelle Eigenarten einer Wohnung können sowohl wohnwerterhöhend als auch wohnwertmindernd sein.

Raum

wohnwerterhöhend

wohnwertmindernd

Bad/IWC

- Wanne und zusätzliche Dusche
- IWC getrennt vom Bad und oder zweites IWC
- Doppelhandwaschbecken

- kein Fenster
- nicht beheizbar


Küche

- Abluftanlage bei Küche ohne Fenster
- separate Speisekammer
- Einbauschränke

- kein Fenster
- kein Warmwasser


Wohn- und Schlafräume

- Rolläden an allen Fenstern
- Markisen
- hochwertiger Teppichboden, Laminat, Naturstein, Keramik

- einzelne Zimmer nicht beheizbar
- Durchgangszimmer


Wohngebäude  

- Wohnung mit Balkon von mind. 4 m² oder Loggia oder Terrasse
- Aufzug in Gebäuden mit weniger als 5 Etagen
- Garten(mit)benutzung z.B. Liegewiese, Sitzecke

- kein Zubehörraum, wie Keller, Bodenkammer etc.
- ohne Balkon oder Loggia oder Terrasse

Ob Sperrmüll, der zu früh auf die Straße gestellt wurde oder gar nicht angemeldet ist, überquellende Mülltonnen oder gelbe Säcke, die in der falschen Woche herausgelegt werden und bald ihren Inhalt preisgeben illegale Müllkippen bleiben ein Dauerbrenner in der Hansestadt.
Leider gibt es immer wieder uneinsichtige, vielleicht auch unwissende Bürger, die sich nicht an die Gesetzlichkeiten halten.

Deswegen möchten wir an dieser Stelle noch einmal über die Entsorgung vor allem von Sperrmüll informieren.

Was gehört in den Sperrmüll?

Sperrmüll sind Abfälle, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihres Gewichts, ihrer Sperrigkeit oder ihrer Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Restabfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren. Es sind Einrichtungsgegenstände, die nicht regelmäßig anfallen, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen werden. Dazu gehören auch die Elektro- und Elektronikgeräte.

  • Kühlschränke, Gefriertruhen
  • Waschmaschinen, Spülmaschinen
  • Bettgestelle, Springrahmen, Matratzen
  • Fahrräder und Fahrradteile, Kinderwagen
  • Fernsehgeräte
  • Möbel
  • Teppiche, Fußbodenbeläge

Was passiert mit Elektro- und Elektronikschrott?

Die Abholung von Elektro- und Elektronikschrott kann ebenfalls über die Sperrmüllkarte vereinbart werden. Radios, Fernseher, Computer, Videorecorder, Haushaltkleingeräte usw. werden dann getrennt vom übrigen Sperrmüll gesammelt und einer Verwertung zugeführt.

Was gehört nicht in den Sperrmüll?

  • Gegenstände oder Abfälle, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung von ihrer Größe her in die Abfallbehälter oder in die amtlichen Müllsäcke passen
  • Baustellenabfälle oder Renovierungsabfälle, also mit Gebäuden verbundene Teile wie z. B. Fenster, Türen, Bauholz, Wasch- und Toilettenbecken, Laminat, Wand- und Deckenverkleidung, Parkett und Fußbodenleisten, Duschwände
  • Garten- bzw. Grünabfälle
  • gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
  • Altpapier
  • Säcke jeglicher Art und Farbe
  • Autos, Autoreifen und sonstige Autoteile

Wie erfolgt die Anmeldung der Sperrmüllabfuhr?

Die Bestellung einer Sperrmüllabfuhr ist mit der im Abfallkalender befindlichen Anforderungskarte schriftlich an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Rostocker Chaussee 46 a in 18437 Stralsund, vorzunehmen. Bitte den Namen und die Anschrift vollständig und lesbar eintragen. Der genaue Abholtermin wird Ihnen dann in der Regel 3 bis 4 Tage vorher schriftlich mitgeteilt. Zwischen der Anmeldung und der Abfuhr des Sperrmülls können bis zu 3 Wochen vergehen.

Sie können die Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr jedoch auch wie folgt vornehmen:

per Fax: 03831 27882-90 oder

per Internet: www.awi-vr.de (Online-Formular)

Wichtig: Stellen Sie bitte Ihren Sperrmüll – unverpackt und sichtbar – frühestens um 18:00 Uhr am Abend vor dem vereinbarten Abfuhrtag und spätestens 06:00 Uhr am vereinbarten Abfuhrtag unfallsicher zur Abholung bereit. Für den Fall, dass das von Ihnen bewohnte bzw. genutzte Grundstück von Fahrzeugen der beauftragten Entsorgungsunternehmen nicht angefahren werden kann bzw. wird, gilt als Ort der Bereitstellung Ihres Sperrmülls der Straßenrand der nächsten befahrbaren Straße bzw. der Ort der Bereitstellung neben Ihren Abfallbehälterboxen. Die Fahrzeuge der Sperrmüllabfuhr dürfen keine Privatwege und Garagenhöfe befahren.

Tiere in der Wohnung - Für die einen sind sie treue Freunde, für andere ein Ärgernis bzw. Grund zur Aufregung: An Klein- und Haustieren scheiden sich häufig die Meinungen.

Als Ihr Vermieter möchten wir natürlich, dass Ihr Verhältnis zu den Nachbarn gut ist und bleibt. Deshalb sollten Sie die Bedürfnisse der anderen Bewohner bei der Anschaffung und Haltung eines Tieres berücksichtigen. Ja, ein Hund darf gelegentlich bellen. Füllt er damit  jedoch regelmäßig die Nachtruhe oder bei Abwesenheit Ihrerseits auch tagsüber die Ruhezeiten der anderen Bewohner, ist auch für uns das zumutbare Maß überschritten.

Was ist erlaubt oder verboten?

Kleintiere sind erlaubt. Wollen Sie jedoch außergewöhnliche oder gar gefährliche Tiere in Ihrer Wohnung halten, dann benötigen Sie eine explizite Genehmigung von uns. Wir haben in unserem Formularservice für Sie einen allgemeinen "Antrag auf Tierhaltung" sowie einen speziellen "Antrag für Hundehaltung" hinterlegt.

Kleintiere sind solche, die in geschlossenen Behältnissen wie z.B.  Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Sie belästigen niemanden und sind auch nicht gefährlich. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere.

Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in üblicher und artgerechter Anzahl – entsprechend der Wohnungsgröße gehalten werden. Diese Tierhaltung darf nicht zu einer eine Verwahrlosung der Wohnung sowie einer unzumutbaren Belästigung der Mitmieter führen. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

Checkliste

  • Überlegen Sie genau, ob und für welches Haustier Sie sich entscheiden wollen.
  • Fragen Sie bei großen oder außergewöhnlichen Tieren vorher bei Ihrem Vermieter nach, ob die Haltung erlaubt ist.
  • Beachten Sie bitte die Hausordnung und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und Mitbewohner.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Nachbarn sich weder durch tierischen Lärm noch durch Schmutz belästigt fühlen und das Gebäude sowie das Wohnumfeld nicht verunreinigt wird.

Damit ein Umzug reibungslos und erfolgreich vonstattengehen kann, sollte er gut organisiert sein. Ihr Umzug fängt bereits in Ihrer alten Wohnung an!

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich bei Behörden, Versorgungsträgern, Banken etc. ummelden. Wir haben die wichtigsten Schritte zusammengestellt und für Sie einen kleinen Umzugsplaner erstellt.Diese Auflistung soll Ihnen einen groben Überblick darüber geben, welche Dinge Sie bei einem Umzug beachten sollten. Natürlich müssen Sie auch daran denken, sich bei einem Umzug bei den jeweiligen Städten an- bzw. abzumelden.

Viele weitere und nützliche Informationen finden Sie auch auf der Webseite www.umziehen.de.

ca. drei Wochen vor dem Umzug

  • Adressänderung bzw. Umzug bekanntgeben z.B. Verwandten, Arbeitgeber, Freunden, Finanzamt, Arbeitsamt (Kindergeld,Bafög,Hartz IV), Banken, Krankenkassen, Bücherclubs, Versandhäuser
  • Schule und Kindergarten - ummelden
  • Vereinsmitgliedschaften, Theaterabonnements – ummelden/ kündigen
  • Kfz ummelden
  • Versicherungen – ummelden/ ändern
  • Zeitungen/Zeitschriften umbestellen

ca. zwei Wochen vor dem Umzug

  • Termin für Wohnungsübergabe vereinbaren
  • GEZ (Rundfunk, Fernsehen) ummelden
    Da Sie bestimmt kein „Schwarzseher” sind, sollten Sie auch der GEZ Ihre neue Adresse mitteilen. Bei Ihrer Hausbank liegen entsprechende Vordrucke bereit.
  • Post – Nachsendeauftrag erteilen
  • Telefonanschluss ummelden (Adressänderung oder Kündigung): Info unter 0800 3301000 oder im T-Punkt
  • Kabelanschluss ummelden Info unter +49 3831 492890 (Plückhahn Service GmbH Stralsund)
  • Einwohnermeldeamt – ummelden, Personalausweis und Reisepass ändern
  • Vorräte im Gefrierschrank weitgehend aufbrauchen

1-2 Tage vor dem Umzug

  • Parkplatz vor dem alten/ neuen Haus reservieren - Parkverbotsschilder beim Spediteur oder direkt beim Ordnungsamt beziehen
  • Wertgegenstände sichern
  • Koffer mit persönlichen Sachen packen
  • Blumen und Pflanzen gründlich wässern

Am Umzugstag

  • Zählerstände (Wasser, Strom, Gas Elektro etc.) in der alten Wohnung ablesen und an die Versorger melden
    SWS Energie GmbH, Frankendamm 8, 18439 Stralsund, Tel. +49 3831 241-0 oder per Online-Formular
  • Namensschilder (wenn möglich) an Haustür und Briefkasten abmontieren
  • Wohnung reinigen
  • Wohnung übergeben/ Übergabeprotokoll
  • Namenschilder in der neuen Wohnung anbringen

Wir sind als Ihr Vermieter und Eigentümer der Gebäude und Grundstücke für die sichere Nutzung der Immobilien, technischen Anlagen und Außenanlagen verantwortlich. Dafür haben wir verschiedene Versicherungen abgeschlossen. Wir haften jedoch nicht in jedem Fall. Damit Sie vor einem eventuell eintretenden Schaden gut informiert sind, empfehlen wir Ihnen, sich von unabhängigen Experten beraten zu lassen.

Zu den am weitesten verbreiteten Versicherungen zählen die private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung. Beide sind freiwillig abzuschließende Versicherungen, und jeder sollte seine Situation genau prüfen, ob sich ein Vertragsabschluss empfiehlt. Eine unabhängige Beratung bietet zu diesen Themen u.a. die Verbraucherzentrale an.

Die private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie aus Unachtsamkeit oder auch fahrlässiges Verhalten am Eigentum Ihres Vermieters oder dem anderer Personen zufügen. Eine Glasscheibe geht zu Bruch oder unsachgemäß im Treppenhaus abgestellte Schuhe oder Taschen bringen jemanden zu Fall? Solche oder ähnliche Ereignisse können schnell passieren und unter Umständen auch sehr teuer werden. Gegebenenfalls ist ein Fleck schnell beseitigt oder eine Glasscheibe ist kurzfristig repariert. Platzt jedoch der Wasserschlauch Ihrer Wasch- oder Geschirrspülmaschine und setzt die Wohnung der Nachbarn unter Wasser, müssen Sie die Renovierung deren Räume aus eigener Tasche bezahlen. An dieser Stelle greift die private Haftpflichtversicherung. In der Regel bietet sie Schutz vor den finanziellen Folgen der von Ihnen verursachten Sach-,Vermögen und Personenschäden. Oft ist ein der Police auch die komplette Familie einbezogen.

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung regelt Schäden an Ihrem eigenen Hab und Gut, die durch Feuer, Wasser und Sturm sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus in Ihrer Wohnung entstehen. Nicht nur Möbel, Haushalts- und Elektrogeräte, auch Hausrat wie Geschirr, Kleidung, Teppiche, Werkzeuge und sogar Fahrräder werden im Schadensfall durch diese Versicherung ersetzt. Eine private Hausratversicherung trägt zudem auch Folgekosten. Denn sollte es zu einem Schaden kommen, werden häufig nicht nur Einrichtungsgegenstände wie z.B. Möbel zerstört, sondern es entstehen auch Kosten für das Aufräumen und Renovieren.

Mit Inkrafttreten des sog. „Wohngeldstärkungsgesetz“ am 01.01.2020 kommt es erstmals seit 2016 zu Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30%. Damit sind mehr Haushalte als bisher wohngeldberechtigt.

Folgende wesentliche Änderungen sind mit dem Wohngeldstärkungsgesetz verbunden:

  • Einführung einer Dynamisierung des Wohngeldes, d.h. alle 2 Jahre erfolgt eine Anpassung an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung, erstmals zum 01.01.2022
  • Anpassung der Parameter der Wohngeldformel
  • regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge zur Anpassung an die regional differenzierte Mietentwicklung
  • höhere Freibeträge für pflegebedürftige und behinderte Menschen


Was diese Wohngeldreform konkret bedeutet und wer davon betroffen ist, wissen viele Mieter nicht. Deshalb möchten wir Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie wohngeldberechtigt sind und haben hierzu einige hilfreiche Fakten und Informationen für Sie zusammengefasst. Dies soll Ihnen beim Antrag auf Wohngeld als Hilfestellung dienen.

Was ist Wohngeld?

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld.
Auf das Wohngeld haben Sie, wenn Sie die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht und sollten dieses auch in Anspruch nehmen.

Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den sogenannten Kosten der Unterkunft. Diese sind Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen von Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe. Auch Eigentümer können für selbst genutzten Wohnraum – als Zuschuss zur Belastung – Wohngeld erhalten.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen berücksichtigt werden.

Wie berechnet sich das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und dem Gesamteinkommen.
Als Haushaltsmitglieder zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen. Auch Verwandte in gerader Linie wie Kinder, Pflegekinder und Pflegeeltern gehören dazu. Je mehr Personen im Haushalt leben, umso höher ist die Einkommensgrenze.

Bei Ihrem Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen. Von diesem Betrag werden abhängig von der Entrichtung Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.

Im Internet stehen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Sie grob einschätzen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht. Entsprechende Wohngeldrechner finden sie der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat unter www.wohngeld.org oder auf der Internetseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unter www.regierung-mv.de.

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Erhalten Sie bereits Wohngeld, so muss aufgrund der gesetzlichen Neuregelung grundsätzlich kein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings gilt dies nur innerhalb des sog. Bewilligungszeitraumes. Ist dieser abgelaufen, muss ein erneuter Antrag gestellt werden.

Wo wird das Wohngeld beantragt?

Zuständig sind die jeweiligen Wohngeldstellen der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die auch Formulare und die Broschüre "Wohngeld" des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung bereithalten.

Das Wohngeld können Sie beantragen bei der

Hansestadt Stralsund
Amt für Schule und Sport | Abteilung für Soziale Angelegenheiten | Wohngeldstelle
Wiesenstraße 9
18437 Stralsund
+49 3831 252 882
+49 3831 252 52 710
wohngeld@stralsund.de

Wohnideen für kleine Räume

Weiß gestrichene Wände vergrößern optisch einen kleinen Raum und bringen Licht hinein. Ein Muss für kleine Räume: Die Zimmerdecke weiß streichen, damit der Raum optisch an Höhe gewinnt.

Mit Hilfe eines Teppichs wird der Sitzbereich nicht nur gemütlicher, sondern er verbindet auch Möbelgruppen - wie hier Sofa, Couchtisch und Sessel. Damit wirkt ein kleiner Raum gleich viel geordneter.

Möbel besser in dezenten, hellen Farben wählen. Accessoires dürfen hingegen ruhig intensive Farben haben: Zum Beispiel Kissen in kräftigen Farben verleihen Räumen mit reduzierter moderner Einrichtung etwas Lebendiges.

Möbel und Accessoires in dunklen Farben sollten grazile Formen haben, damit erscheint ein kleiner Raum viel leichter und luftiger.

Bei Wohnaccessoires und Textilien-Muster nur minimal einsetzen und lieber dezente Designs wählen, sonst kann schnell ein zu wilder Eindruck entstehen.

Geben Sie dem Raum einen Fokus, das sorgt für Orientierung. Das kann eine Hängeleuchte über dem Esstisch sein oder ein Teppich, der eine Möbelgruppe zusammenhält.

Prachtvolle Balkonblumen

Augen auf beim Kauf
Gesundes, satt grünes Laub, kräftige, ausreichend verzweigte Triebe, reicher Blütenansatz und ein gut durchwurzelter Ballen mit hellen Wurzelspitzen? Ein kurzer Pflanzen-Check gibt Auskunft, ob die Qualität stimmt. Denn nur vitale Exemplare starten gleich voll durch.

Scherben bringen Glück
Denn sie stellen sicher, dass überschüssiges Wasser umgehend abfließen kann. Darauf folgt eine 2 bis 3 cm hohe Dränageschicht aus Blähton, Kies o. ä., zuletzt ein Vlies.

Jetzt erst mal ein Bad
Den Wurzelballen vor dem Pflanzen in handwarmes Wasser tauchen, bis keine Blasen mehr aufsteigen. So löst er sich leichter aus dem Topf und die Pflanze wurzelt rascher ein.

Mehr Abstand bitte!
Auch wenn das Gefäß zunächst noch lückig aussieht: Zwischen den Balkonblumen eine Handbreit Platz lassen. Sonst gibt es in kürzester Zeit ein Gerangel um Licht, Wasser, Nährstoffe und keine der Pflanzen kann sich richtig entfalten.

Wasser ist zum Wachsen da
Nach dem Pflanzen zunächst sparsam gießen. Dann durchwachsen die Wurzeln auf der Suche nach Wasser und Nährstoffen zügig das gesamte Substratvolumen. Später nach Bedarf wässern, am besten in den Morgen- oder frühen Abendstunden. So kann das Laub vor der Nacht wieder abtrocknen. Achtung bei hartem, kalkhaltigem Leitungswasser: Petunie, Zauberglöckchen, Blaues Gänseblümchen u. a. reagieren darauf mit Eisenmangelchlorose!

Sanft starten, rasant steigern
Im Gewächshaus herangewachsen, holen sich die Pflanzen in der ungewohnten UV-Strahlung schnell mal einen Sonnenbrand. In den ersten Tagen daher halbschattig aufstellen oder mittags locker mit Zeitungspapier abdecken. Nach dem Akklimatisieren geht’s an den endgültigen Standort.

Stets fein (her)ausgeputzt
Vertrocknete Blüten regelmäßig auskneifen. Das sieht nicht nur besser aus, es verhindert auch die Samenbildung. Folge: Die Pflanzen können ihre ganze Energie in die Bildung neuer Blütenknospen stecken. Krankes ebenfalls abzupfen, damit sich die Infektion nicht ausweitet.

Was ist zu tun?

Zuerst ist der Nutzungsvertrag zu lesen. In ihm sind die entsprechenden Kündigungsfristen vereinbart. Nach dem § 565 BGB und den neuen Dauernutzungsverträgen muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats erfolgen. Nach Vorlage der schriftlichen Kündigung wird eine Wohnungsvorbesichtigung und nach dem endgültigen Auszug eine Wohnungsendabnahme durchgeführt.

Die Wohnungsvorbesichtigung

erfolgt im bewohnten Zustand, es kommt besonders auf die persönlich vorgenommenen baulichen Veränderungen lt. Genehmigung an, eine erste Sicht des malermäßigen Zustandes wird vorgenommen, besonders trifft dies für Hängeböden, Paneele, Styropor-Deckenverkleidungen und Fliesen zu. Erste Absprachen werden getroffen, die während der Kündigungsfrist zu realisieren sind.
Bevor es zu einer Endabnahme kommt, müssen die getroffenen Absprachen erfüllt werden und die Wohnung muss von Ihnen geräumt werden.

Damit Sie Ihren Umzug stressfrei durchführen können, haben wir für Sie einen kleinen Umzugsplaner erstellt.

Die Wohnungsendabnahme

erfolgt im geräumten Zustand der Wohnung. Es wird ein umfangreiches Protokoll gefertigt, welches vom ehemaligen Nutzer, der Genossenschaft und evtl. vom zukünftigen Nutzer (sofern schon benannt) unterschrieben wird. Das Protokoll ist verbindlich. Hieraus ergeben sich auch evtl. noch zu zahlende Kosten, die dann in Rechnung gestellt werden.

Wenn Sie also beabsichtigen, das Nutzungsverhältnis an Ihrer genossenschaftlichen Wohnung zu kündigen, lesen Sie genau in Ihrem Nutzungsvertrag nach, wozu Sie verpflichtet sind und prüfen Sie, ob noch andere Vereinbarungen zwischen ihnen und der Genossenschaft bestehen. Dann wird eine reibungslose Übergabe der Wohnung garantiert sein.

Jeder kann unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Oft gilt es eine verständliche Hemmschwelle zu überwinden, um nach Hilfe zu fragen. Viele Menschen fühlen sich mit einer solchen Situation auch überfordert.

Während die große Mehrheit unserer Mitglieder ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, bereitet uns das Zahlungsverhalten einiger Mitglieder doch immer wieder erhebliche Probleme. Weist beispielsweise das Konto des Mitgliedes zum Tag des Lastschrifteneinzuges keine Deckung auf, erfolgt die Zahlung nicht pünktlich am Dritten des Monats oder bleibt die Zahlung der Nutzungsgebühr aus, entstehen Mietschulden. Die Folgen von Mietrückständen sind Zahlungserinnerung - Kündigungsandrohung - Kündigung - Zahlungs- und Räumungsklage - Räumungsurteil - Zwangsräumung. Dies löst Betroffenheit aus, verlieren Sie doch mit der Wohnung die zum Leben wichtige Geborgenheit und Sicherheit.

Bei Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung der Nutzungsgebühr sind wir bestrebt, so schnell wie möglich den Kontakt zu dem betreffenden Mitglied herzustellen. Neben Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden unsere Mitglieder auch zu persönlichen Gesprächen in unsere Geschäftsstelle eingeladen. Dabei versuchen wir, die Gründe für die Mietschulden zu hinterfragen und entsprechende Hilfen anzubieten. Dabei gilt: je früher die Hilfe einsetzt, umso größer ist die Chance, wirtschaftliches Fehlverhalten zu korrigieren und in die Schuldenfalle führende Belastungen abzuwehren.
Es wäre falsch den Ernst der Lage außer Acht zu lassen und Zahlungserinnerungen einfach zu ignorieren. Dabei ließe sich möglicherweise schon bei Erhalt der Zahlungserinnerung vieles regeln. Wenden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten deshalb sofort an unsere zuständigen Mitarbeiter. Durch vertrauensvolle Gespräche kann gemeinsam ein Weg aus dieser Situation gefunden und damit ein möglicher Verlust Ihrer Wohnung vermieden werden.

Vermehrt müssen wir in unseren Gesprächen feststellen, dass die Mietschulden oft nur die Spitze des Schuldenberges sind. Auch werden die Schuldner nach unserer Erkenntnis immer jünger. Häufig führen Unkenntnis, Nachlässigkeit, aber auch Überforderung zu Mietschulden.
Diejenigen unserer Mitglieder, die monatlich die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter erhalten, können diese durch Abtretung direkt an die Genossenschaft überweisen lassen. Wir unterstützen unsere Mitglieder gern dabei, eine entsprechende Abtretungserklärung zu formulieren.

Ignorieren Sie daher nicht unsere Zahlungserinnerung, sondern werden Sie aktiv! Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch mit unseren Mitarbeitern aus der Mietenbuchhaltung, die Ihnen gerne behilflich sind. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte aus der nebenstehenden Infobox.

Die Ziele unserer Beratung sind:

  • Hilfestellung bei der Bewältigung bestehender Probleme zu geben, um die laufende Mietzahlung abzusichern
  • Abschluss von Zahlungsvereinbarungen zur Begleichung aufgelaufener Rückstände
  • Abwenden einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung